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OLG Düsseldorf hebt Kartellamtsbeschluss zu Unitymedia Kabel BW auf

Das Bundeskartellamt muss somit erneut prüfen, ob die Zusammenlegung der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW im vergangenen Jahr rechtens war.

Gut ein Jahr, nachdem sich Unitymedia und Kabel BW zusammengetan haben, bereitet das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Unternehmen unerwartete Schwierigkeiten. Das OLG hat nun nämlich überraschend den Beschluss des Bundeskartellamts zur Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber aufgehoben. Offenbar hatten die Konkurrenten NetCologne und die Deutsche Telekom Beschwerde eingereicht.

Die Zugeständnisse, die Unitymedia dem Kartellamt bei der Übernahme von Kabel BW machen musste, reichen dem Gericht nach einem Bericht von Digital Insider offenbar nicht aus. Man befürchte, dass jene Zugeständnisse - wie etwa die Aufhebung der Grundverschlüsselung oder das Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen - die marktherrschende Stellung von Unitymedia Kabel BW nicht hinreichend kompensieren könnten. Die Beschwerde auf die Entscheidung des OLG wurde nach Angaben des Medienberichts nicht zugelassen.

Sollten sowohl Bundeskartellamt als auch andere beteiligten Personen darauf verzichten, auf die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, müssten sich die Kartellwächter erneut mit der Fusion von Unitymedia und Kabel BW beschäftigen und hinterfragen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen freigegeben werden kann. Sollte letzteres nicht passieren, müsste der Zusammenschluss rückgängig gemacht werden. Das hätte weitreichende Folgen für beide Unternehmen, denn die wären wieder auf sich alleine gestellt - und das, nachdem Unitymedia und Kabel BW erst kürzlich damit angefangen haben, ihre Kabelnetze Stück für Stück zusammenzulegen.
14.08.2013 11:13 Uhr Kurz-URL: qmde.de/65529
Daniel Sallhoff

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