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Sat.1 und Tele 5 werden für zu viel Werbung gerügt

Insgesamt 18-mal soll Tele 5 gegen geltende Werbegesetze verstoßen haben, bei Sat.1 war das einmal der Fall. Auch ein vermeintlicher CD-Tipp wurde von der ZAK beanstandet.

Pro Sendestunde dürfen maximal 12 Minuten mit Werbung gefüllt werden. Daran halten sich – wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nun festgestellt hat – wohl nicht immer alle Sender. Sowohl Sat.1 als auch Tele 5 haben sich deshalb Rügen eingehandelt. Besonders starke Verstöße wurden bei Tele 5 festgestellt. Insgesamt 18-mal soll der Sender gegen entsprechende Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen haben.

Sat.1 wurde dagegen nur einmal erwischt, handelte sich dafür aber noch zusätzlichen Ärger wegen eines vermeintlichen CD-Tipps ein. So wurde mit einem werblichen CD-Tipp und einer werblichen Videopremiere im Programm von Sat.1 für die neue CD von Alanis Morissette geworben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.

Der Vorsitzende der ZAK, Dr. Jürgen Brautmeier, sagte mit Blick auf die Überschreitungen, die Beachtung der erlaubten Werbezeiten sei für Sender und das Publikum gleichermaßen wichtig. „Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig.“
12.06.2013 11:04 Uhr Kurz-URL: qmde.de/64295
Daniel Sallhoff

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Werbung ZAK

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