Voraussichtlich ab nächstes Jahr werden Jugendfreigaben nicht weiter auf gewohnte Weise vergeben.
Altersfreigaben leicht gemacht: Wie die Webpräsenz der «Tagesschau» berichtet, soll 2020 das Prüfungsverfahren der FSK überholt werden. Die Neuerungen werden anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Angriff genommen und haben zur Absicht, den Aspekt der "Selbstkontrolle" zu unterstreichen. Wie schon im Dezember 2018 erstmals öffentlich angesprochen, möchte die FSK nämlich ein Selbstklassifizierungssystem einführen. Dieses sieht einen Fragebogen über den Inhalt eines Films vor, den das Studio selber ausfüllt. Ein Algorithmus berechnet daraufhin die Altersfreigabe. Unklare Fälle und Filme, die voraussichtlich eine FSK ab 18 Jahren erhalten würden, werden daraufhin an ein Gremium weitergeleitet, Projekte, denen der Algorithmus eine FSK ab 0, 6, 12 oder 16 attestiert werden dagegen ungesichtet freigegeben.
Die FSK erhofft sich so Zeit- und Kostenersparnis, außerdem sieht sie es als Mittel, um an internationale Praktiken Anschluss zu finden. Das British Board of Film Classification beispielsweise setzt aber auch weiterhin auf Filmsichtungen, Das nutzte Filmkünstler Charlie Lyne vor wenigen Jahren, um die BBFC vorzuführen: Er drehte einen 607 Minuten langen Film, in dem eine mit weißer Farbe bemalte Wand zu sehen ist – und sonst nichts. Dessen ungeachtet war das Prüfungsgremium verpflichtet, sich den gesamten Film anzuschauen.
Wie derzeit noch geprüft wird
Selbst wenn sich die Maßstäbe der FSK über die Jahrzehnte veränderten, was sich an zahlreichen Neuprüfungen älterer Produktionen abzeichnet, bei denen früher vergebene Freigaben nach unten korrigiert werden, so hat sich die Arbeitsweise nie sonderlich geändert: Rund 250 Ehrenamtliche sind für die FSK tätig. Um ein FSK-Ehrenamt zu übernehmen, muss man entweder Erfahrung im Umgang mit Kindern respektive Jugendlichen aufweisen oder über Fachwissen aus der Psychologie beziehungsweise Medienwissenschaft. Berufliche Verbindungen zur Film- und Videowirtschaft sind untersagt.
Üblicherweise sichtet zunächst ein drei-, im Falle eines Widerspruchs daraufhin ein fünfköpfiger, Arbeitsausschuss die zu beurteilende Produktion. Sollte der Verleih auch nach Prüfung durch den fünfköpfigen Arbeitsausschuss Berufung einlegen, wird zunächst der Hauptausschuss eingeschaltet, im Falle eines erneuten Einspruchs wird der Appellationsausschuss herbeigerufen, zu dem unter anderem vier Mitglieder der Obersten Jugendschutzbehörden zählen.
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19.07.2019 15:13 Uhr 1