►   zur Desktop-Version   ►

Doppelter Verstoß gegen den Jugendschutz bei Joko & Klaas

Gleich zwei Sendungen des zurzeit erfolgreichsten Moderatorenduos in Deutschland haben laut KJM gegen den Jugendschutz verstoßen.

Eine der zentralen Aufgaben der Kommission für Jugendmedienschutz ist das Aufzeigen und Melden von Verstößen gegen die Jugendschutz-Bestimmungen. Im ersten Halbjahr 2014 kamen bereits 20 Verstöße zusammen, alleine zwei davon von den beliebten Moderatoren Joko Winterscheid und Klaas Heufer-Umlauf. In einer Ausgabe des erfolgreichen Formats «Circus Halligalli» tranken Joko und Klaas gemeinsam mit Schauspieler Matthias Schweighöfer mehrere Gläser Wodka. Die Kommission kritisiert dabei, dass Alkohol als Spaßmacher eingesetzt werde und relativierende Momente, in denen über die Gefahren von Alkohol aufgeklärt werden sollte, ausblieben.

Der zweite Verstoß der beiden fand in der Sendung «Joko gegen Klaas – Das Duell um die Welt» statt. Die Kommission für Jugendmedienschutz beruft sich hierbei auf eine Ausgabe, die ProSieben schon vorsorglich in zwei Teile aufsplittete, um erst zu später Stunde zu zeigen, wie sich Joko die Lippen zunähen lies. Die KJM betrachtet die Sendung, trotz der Aufteilung, als eine inhaltlich zusammenhängende Sendung. Allerdings hatte der Aufruf den zweiten Teil der Sendung unzensiert auszustrahlen, einige Zuschauer zum Abschalten bewegt.

Im Fall des Wodka-Konsums ist die Sendung nach Meinung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für Jugendliche unter 18 Jahren, gerade auch, da die Protagonisten Sympathieträger seien und für Jugendliche Identifikationsfiguren darstellen. Die Kommission erachtet das Zunähen der Lippen sowie die Bestrafung durch Schläge gegen den Kopf als problematisch und vertritt daher die Auffassung, dass die Sendung erst ab 23 Uhr ausgestrahlt werden sollte.
18.08.2014 15:40 Uhr Kurz-URL: qmde.de/72522
Dennis Weber

Artikel teilen


Tags

Circus Halligalli Das Duell um die Welt Joko gegen Klaas

◄   zurück zur Startseite   ◄

Qtalk-Forum » zur Desktop-Version

Impressum  |  Datenschutz und Nutzungshinweis  |  Cookie-Einstellungen  |  Newsletter