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Glücksspiel-Werbung in Sat.1 unzulässig?

Die Medienaufsicht hat Werbung für öffentliches Glücksspiel in Sat.1 beanstandet. Man bezieht sich auf Werbung für Sportwettenanbieter im Rahmen der Champions League.

Laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) sei bei Fernsehübertragungen der UEFA Champions League unzulässige Werbung für Sportwettenanbieter gezeigt worden. Es geht um die Unternehmen Tipico und wetten.de, welche im September und Oktober 2011 etliche Male im Umfeld der Live-Fußballspiele aufgetaucht sein sollen. Diese Werbung verstößt gegen den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag, dessen neue Fassung - unter Kritik der Europäischen Union - im Juli in Kraft treten soll. Im vergangenen Jahr hatte die EU das Glücksspiel-Monopol gekippt und eine Anpassung der Gesetze gefordert.

Aber auch der neue Glücksspielstaatsvertrag werde solche Werbung nur in engen Grenzen erlauben, wie der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs betonte. "Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort", so Fuchs. Derartige Rechtsverstöße wolle man weiter verfolgen.

Sat.1 weist die Vorwürfe von sich und pocht auf das aktuelle EU-Recht, nach dem der nationale Staatsvertrag derzeit nicht gültig sei. Immerhin breche EU-Recht ein nationales Gesetz. Zuletzt hatte die ZAK im November 2011 ähnliche Glücksspielwerbung bei Sport1 untersagt und bei kabel eins beanstandet.
18.01.2012 10:33 Uhr Kurz-URL: qmde.de/54427
Jan Schlüter

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Glücksspiel EU Sportwetten

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