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Kartellamt erlaubt Internet-«Sportschau»

Wichtiger Schritt für die DFL: Laut den Kartellis ist eine zeitnahe Verwertung von Bundesliga-Highlights im Web erlaubt.

Der Ligaverband hat mit Blick auf die Vermarktung der Bundesliga-Medienrechte ab der Spielzeit 2013/14 einen entscheidenden Schritt gemacht. Das Kartellamt würde zustimmen, die «Sportschau» vor 20.00 Uhr zu Gunsten einer Internetsendung zu streichen. In diesem Verwertungsszenario würde der Bundesliga-Fußball im normalen Free-TV erst ab 21.45 Uhr zu sehen sein – vor 20.00 Uhr gäbe es im Internet (zum Beispiel bei Yahoo oder Bild.de) erste Bilder von den Samstagsspielen.

Wesentlich ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes ein diskriminierungsfreies und transparentes Ausschreibungsverfahren, insbesondere mit Blick auf den Zuschnitt der Rechtepakete. In den kommenden Wochen will die DFL die Ausschreibung mit zwei Verwertungsszenarien noch konkretisieren. Es wird davon ausgegangen, dass in einem die «Sportschau» ab 18.30 Uhr erhalten bleibt, in einem anderen fällt diese weg, um mehr Geld aus dem Pay-TV zu erhalten.

„Das solidarischste Modell der Zentralvermarktung in Europa bleibt damit erhalten, gleichzeitig wird Wettbewerb um die Medienrechte ermöglicht. Wir werden die Hinweise des Bundeskartellamtes umsetzen und im Sinne aller Marktteilnehmer eine transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibung durchführen. Dabei geht es dem Ligaverband keineswegs darum, bestimmte Sendungen abzuschaffen. Ziel ist es vielmehr, den verschiedenen Rechte-Nachfragern mit ihren individuellen Geschäftsmodellen und Vertriebswegen faire Chancen einzuräumen. Bei der Rechtevergabe wird die Liga wie schon in den vergangenen Jahren nach einem Weg suchen, wirtschaftliche Notwendigkeiten mit den Interessen von mehr als 30 Millionen Fußball-Fans in Deutschland bestmöglich miteinander zu vereinbaren", sagt Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball.
20.06.2011 15:28 Uhr Kurz-URL: qmde.de/50307
Manuel Weis

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Bundesliga

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