Mit einem schwarzen Bildschirm macht der MDR kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt auf mögliche Konsequenzen der AfD-Pläne aufmerksam. Ein NDR-Beispiel zeigt die Konsequenz.
Der Mitteldeutsche Rundfunk hat am Montagabend sein Fernsehprogramm in Sachsen-Anhalt für eine ungewöhnliche Aktion unterbrochen, wie „Die Welt“ berichtete. Während
«MDR Sachsen-Anhalt heute» wurde der Bildschirm kurzzeitig schwarz. Aus dem Off war zu hören: "Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren." Anschließend informierte der Sender über mögliche Konsequenzen einer Kündigung des MDR-Staatsvertrags.
Die Aktion erfolgt knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. Hintergrund ist eine Ankündigung der AfD, im Falle einer Regierungsübernahme die Rundfunkstaatsverträge kündigen zu wollen. Der MDR beschränkte seine Aktion nicht auf das Fernsehen. Nach Angaben von Intendant Ralf Ludwig gab es entsprechende Hinweise auch im Radio sowie bei regionalen Angeboten im Internet und in den sozialen Netzwerken.
"Wir haben uns deshalb entschieden, an ausgewählten Stellen des Programms informierend darauf hinzuweisen und publizistisch dies einmal einzuordnen", erklärte Ludwig in einem Interview, das im Anschluss ausgestrahlt wurde. Vielen Menschen sei nicht bewusst, welche Konsequenzen eine Aufkündigung des Staatsvertrags hätte. Der Intendant verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Wahlprogramm der AfD.
Der MDR-Staatsvertrag verbindet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Eine Kündigung ist zum Jahresende unter Einhaltung einer zweijährigen Frist möglich. Sollte Sachsen-Anhalt den Vertrag zum 31. Dezember 2026 kündigen, würde das Land demnach Ende 2028 aus dem MDR ausscheiden. "Ab 2029 würde es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt dann nicht mehr geben, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben", sagte Ludwig.
Eine historische Parallele gibt es beim NDR: 1978 kündigte Schleswig-Holstein unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Gerhard Stoltenberg den NDR-Staatsvertrag. Der Sender wehrte sich juristisch gegen die Entscheidung – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Kündigung 1980 für unwirksam. In der Folge mussten sich Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen erneut auf die Zukunft des Senders verständigen. 1981 trat schließlich ein neuer NDR-Staatsvertrag in Kraft. Der Fall zeigt zugleich, dass der angekündigte juristische Widerstand des MDR keineswegs ohne historischen Präzedenzfall wäre.
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