Das OLG Köln weist mehrere Verbotsanträge des Altenheimbetreibers Marseille in zweiter Instanz ab.
Hintergrund
Marseille versuchte mit seiner Klage unter anderem, RTL zu verbieten, weiterhin behaupten, dass es zu wenig Personal im Pflegeheim Kreuzberg während der Undercover-Recherchen gab und in der Einrichtung der Norovirus ausgebrochen war. Dieses Anliegen wurde abgewiesen, genauso wie die Absicht des Konzerns, die Veröffentlichung von Aufnahmen eines Bewohners zu verbieten, der in einem verdreckten Zimmer liegt.Im langjährigen Streit zwischen Marseille und dem
«Team Wallraff» hat der Kölner Sender RTL vom Oberlandesgericht Köln in den entscheidenden Punkten Recht bekommen. Der Marseille-Konzern, der diverse Kliniken und Pflegeheime betreibt, wollte Inhalte der 2014 gezeigten «Team Wallraff»-Folge "Das Pflege-Dilemma: Am Ende ohne Würde" verbieten. Bereits vor einem Jahr schmetterte das OLG zehn von 13 Verbotsanträge ab. Marseille ging in Berufung, nun in zweiter Instanz wurden neun von 13 Verbotsanträgen abgewiesen.
Somit hat Marseille zwar einen kleinen Sieg errungen, wurde immerhin ein zusätzlicher Verbotsantrag abgenickt, dennoch geht die RTL-Sendung insgesamt als die siegreichere Partei aus dem Rechtsstreit hervor. Das OLG bestätigte, dass die «Team Wallraff»-Enthüllungen sauber recherchiert waren und von RTL wahrheitsgemäß wiedergegeben wurden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer freut sich: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den investigativen Journalismus und damit auch für uns. Es bestätigt die investigative Haltung des Senders, dass derartige Missstände der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben dürfen. Davon werden wir uns auch künftig nicht durch klagefreudige Unternehmensvorstände und aggressive Anwälte abhalten lassen."
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