Der FFF Bayern geht einen weiteren Schritt gen Internationalisierung: Ab sofort können Anträge zur Förderung internationaler "High-End-Serien" gestellt werden.
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Bayern ist einer der führenden Medienstandorte in Europa. Diese kreative Branche findet gerade in München beste Rahmenbedingungen, die wir konsequent ausbauen. Neben internationalen Filmen und digitalen Produktionen auch die Produktion von High-End-Serien zu fördern, erhöht die internationale Sichtbarkeit weiter und ist ein wichtiger Baustein für die Förderung am Standort.
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Bayerns Wirtschafts- und Medienministerin Ilse Aigner
Vor vier Jahren ging der FFF Bayern einen Schritt auf den internationalen Kinomarkt zu: Seither fördert er auch grenzüberschreitend Kinofilme. Nun macht der FFF Bayern einen weiteren Schritt und genehmigt fortan auch Anträge zur Förderung internationaler Serien. Bedingung: Sie müssen in Bayern gedreht und koproduziert werden und mindestens ein Koproduktionspartner muss aus einem nicht-deutschsprachigen Land kommen.
Prof. Dr. Klaus Schaefer, FFF-Geschäftsführer, kommentiert: "Der FFF Bayern hat nun ein zusätzliches Förderinstrument und verfügt nicht nur über die finanziellen Mittel, sondern auch über die rechtlichen Grundlagen, große internationale Serien zu unterstützen. Wir bedanken uns beim Freistaat Bayern, der die Mittel und Möglichkeiten geschaffen und unseren Spielraum erweitert hat!"
Um sicherzustellen, dass die geförderten Serienproduktionen dem selbst gestellten Anspruch des FF Bayern gerecht werden, nur "High-End-Serien" zu unterstützen, werden weitere Produktionsbedingungen gestellt: Pro Episode sollen bei Serien mit einstündigen Folgen die Herstellungskosten mindestens 1,2 Millionen Euro betragen. Bei anderen Längen soll der Minutenpreis bei mindestens 20.000 Euro liegen. Der deutsche Koproduktionsanteil soll zudem wenigstens 30 Prozent oder ein Investment von fünf Millionen Euro betragen. Der Höchstbetrag, mit dem der FFF Bayern eine internationale Serie fördern kann, beträgt derweil zwei Millionen Euro. Wie auch schon bei den Kinofilmen und digitalen Produktionen muss in diesem Förderbereich mindestens die Hälfte der Drehtage in Bayern stattfinden.
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