Das Landgericht Hamburg sieht den ARD-Film «Die Auserwählten» nicht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines klagenden, ehemaligen Odenwaldschülers.
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Der WDR und wir sind über diese Entscheidung sehr froh. Vor allem, weil das Urteil auch branchenweite Bedeutung für künftige Verfilmungen von zeitgeschichtlichen Stoffen und deren authentische Umsetzung hat Dass wir in dem Verfahren auch die Kunstfreiheit von Filmemachern verteidigen, war dem WDR und uns sehr bewusst. Deutlich machen wollten wir aber auch, dass der Film viele Erfahrungen jener Betroffenen thematisiert, die uns bei dem Film sehr unterstützt haben - und eben nicht die Einzelgeschichten der beiden Kläger.
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ndF-Produzent Hans-Hinrich Koch
Der vom WDR und der ARD Degeto produzierte Fernsehfilm
«Die Auserwählten» sorgte aufgrund seiner Thematik im Umfeld seiner Erstausstrahlung für Kontroversen: Das Drama greift den realen Missbrauchsskandal der Odenwaldschule auf und schaffte es somit in die Schlagzeilen – nun, mehr als eineinhalb Jahre später, beschäftigte der Film auch das Landgericht Hamburg. Grund dessen war die Klage zweier ehemaliger Schüler, die die Verantwortlichen hinter dem Film wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte anklagten und Schadensersatz forderten.
Trotz einer dem Film vorangehenden Texttafel, die erklärt, dass die realen Mechanismen des Missbrauchsskandals exemplarisch skizziert werden, und sich die Filmemacher nicht an spezifischen Einzelfällen orientieren, empfanden diese Schüler, dass der Film ihre Geschichte nacherzähle. Das Gericht wies die Klage eines früheren Opfers der Odenwaldschulleitung nun jedoch ab. Der verantwortliche WDR-Redakteur Götz Schmedes fasst zusammen: „Auf eine von den Klägern behauptete äußerliche Ähnlichkeit mit realen Personen kam es uns im Film jedoch nicht an. Dies konnten wir mit Verweis auf über 130 fast deckungsgleich stattgefundene Missbrauchsschicksale auch deutlich belegen.“
Er führt fort: „Viele Experten aus dem Bereich der Missbrauchsprävention sehen die besondere Stärke des Films gerade darin, dass er über den Einzelfall hinaus die Mechanismen von institutionellem Missbrauch aufzeigt." Die Klage des anderen Schülers wurde zurückgezogen, nachdem er sich mit dem Angebot der Angeklagten einverstanden zeigte, dass die Texttafel des Films fortan so ergänzt wird, dass sie verdeutlicht, dass keine der Filmfiguren ihm nachempfunden wurde.
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