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Kabelnetze müssen ARD nicht gratis einspeisen

Einen Teilsieg haben die Kabelnetzbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erzielt. Nun könnte es zu einer baldigen Einigung kommen.

Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen Unitymedia und NDR und ARD hat der TV-Kabelnetzbetreiber einen Teilsieg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erreicht. Demnach müsse Unitymedia die öffentlich-rechtlichen Programme nicht gratis einspeisen, urteilten die Richter. Allerdings wurde auch entschieden, dass Unitymedia nicht generell einen Anspruch auf einen Einspeisevertrag hat.

Sowohl ARD als auch ZDF hatten 2012 ihre Verträge mit Kabel Deutschland und Unitymedia gekündigt. Sie überwiesen bis dahin jährlich rund 60 Millionen Euro für die Verbreitung. Neue Player, wie die Telekom über ihr IPTV-Angebot, speisen kostenlos ein.

Unitymedia meint, dass die Must-Carry-Pflichten nicht unentgeltlich erfolgen müssen. "Hierbei wird eine wertvolle Leistung erbracht, und zwar die Nutzung unserer Kapazitäten zur Verbreitung ihrer Programme, die entsprechend vergütet werden muss", sagte Buchheister dem Internetportal Golem. Erwartet wird, dass beide Seiten sich nach dem Urteil nun einigen könnten.
30.04.2015 14:38 Uhr Kurz-URL: qmde.de/77938
Manuel Weis

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