Der Norddeutsche Rundfunk hat vor dem Landgericht Bonn einen Erfolg gegen die Medien Tenor Institut GmbH erzielt. Die Richter ordneten an, dass das Unternehmen zu zahlreichen falschen Aussagen des Medien Tenor-Geschäftsführers Roland Schatz eine umfassende Gegendarstellung veröffentlichen muss.
ARD-Sprecher Björn Staschen: "Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt die ARD in ihrer Haltung: Die Arbeitsweisen des Medien Tenor bedürfen ganz offensichtlich der Überprüfung." Schatz hatte in einem Interview auf der eigenen Internet-Seite eine angebliche "Kampagne" gegen sein Unternehmen kritisiert.
Die Medien Tenor Institut GmbH war in den vergangenen Monaten bereits mehrfach vor Gericht unterlegen. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einem Fall der "Wirtschaftswoche" Recht gegeben. Medien Tenor darf seitdem nicht mehr behaupten, die Telekom beeinflusse durch Werbegelder die Redaktion des Magazins. In einem anderen Fall hatte dasselbe Gerichte entschieden, dass der Leipziger Medienwissenschaftler Prof. Dr. Michael Haller weiterhin behaupten darf, Medien Tenor betreibe "Datenmanipulation".
Bereits im August hatten unabhängige Experten im Auftrag der ARD in mehreren Gutachten festgestellt, dass die so genannten Forschungsergebnisse von Medien Tenor abwegig sind und nicht die Programmwirklichkeit abbilden.
Trotz nachdrücklicher Aufforderung hat Medien Tenor seine Methodik bisher nicht transparent gemacht. Vom NDR angeforderte Unterlagen zu angeblichen Forschungsergebnissen hat das Unternehmen nur lückenhaft vorgelegt.