Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt die von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein erteilte Sat.1-Lizenz.
Der ewige Streit um die Sat.1-Lizenz scheint ein Ende zu finden: Da der Privatsender seinen wiederkehrenden Frust mit der durch die Medienhüter in Rheinland-Pfalz erteilte Vergabe von Drittlizenzen überdrüssig wurde, ersuchten die Sendervertreter vergangenes Jahr die Erteilung einer neuen Sendelizenz bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Dies geschah in der Hoffnung, bei der nächsten Verteilung von Drittlizenzen auch auf andere Anbieter als Alexander Kluges Firma dctp sowie News and Pictures zurückgreifen zu können. Gegen die von der MA HSH erteilte und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) genehmigte Sat.1-Lizenz erhoben jedoch mehrere Kläger juristischen Einspruch.
Der Widerspruch durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) sowie den Mainzer Medienunternehmer Josef Buchheit fand allerdings keinen gerichtlichen Rückhalt: Das Verwaltungsgericht Schleswig wies die gemeinsame Klage ab, was bei Sat.1 wenig überraschend auf positive Rückmeldung stößt. Sat.1-Sprecherin Diana Schardt lässt verlautbaren: „Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Schleswig unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“
Weiter heißt es von Senderseite: „Wir warten nun die Urteilsgründe ab, um alle weiteren Einschätzung für unsere nächsten Schritte vornehmen zu können.“ Auch der Direktor der MA HS, Thomas Fuchs, zeigt sich erfreut über das Urteil und ermahnt seine Kollegen „im Interesse der Gemeinschaft der Landesmedienanstalt“, von einer Revision oder einer Klage an anderer Stelle abzusehen.