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«ran» und Hasseröder: Gericht gibt Sat.1 recht

Alles in Ordnung war wohl bei einer Schalte ins «Hasseröder Männercamp» - wo Bier und Bierflaschen in gutes Licht gerückt wurden.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat vor rund einem Jahr einen Fall von Product Placement innerhalb einer «ran»-Sendung von Sat.1 beanstandet. Innerhalb einer Europa League-Übertragung wurde aus dem «ran»-Studio ins «Hasseröder Männercamp» und dort zu Reiner Calmund geschalten, und nach Empfinden der ZAK die Biermarke nicht nur lobend erwähnt, sondern auch überaus präsent gewesen sei.

Inzwischen hat sich das Verwaltungsgericht in Neustadt mit dem Fall befasst und dem Sender Sat.1 Recht gegeben. Während die ZAK keine dramaturgische Rechtfertigung für die Nennung der Marke fand, teilte das Gericht diese Auffassung nun nicht. Demnach dürfen Produktplatzierungen auch dann im Sendungsverlauf deutlich wahrnehmbar sein, wenn deren Darstellung oder Nennung für sich genommen vermeidbar ist. Eine Überschreitung, so sagt das Gericht, liege erst dann vor, wenn die Produktplatzierung ein allein beherrschendes Element ist.

"Wir freuen uns über dieses Urteil. Es räumt mit konservativen Positionen der Medienaufsicht auf und stärkt damit den sich entwickelnden Markt für Produktplatzierungen im TV", so Sabine Eckhardt, Geschäftsführerin SevenOne AdFactory.
18.12.2012 12:13 Uhr Kurz-URL: qmde.de/61028
Manuel Weis

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