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Geldstrafe und Sozialstunden für Küblböck

Der Popsänger Daniel Küblböck ist am Mittwoch vom Amtsgericht Eggenfelden in Niederbayern wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Außerdem muss er acht Stunden Sozialarbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 25.000 Euro und keine Sozialarbeit beantragt, die Verteidigung eine Summe von 15.000 Euro. Küblböck hatte am 24. Februar in der Nähe von Pfarrkirchen in Niederbayern einem mit Gurken beladenen Lastwagen die Vorfahrt genommen. Beim Zusammenstoß wurden die Autobesitzerin und er verletzt. Eine weitere Beifahrerin und der Lkw-Fahrer blieben unverletzt.

Das Gericht vernahm als Zeugen den Lkw-Fahrer und die Beifahrerin. Der Staatsanwalt forderte keinen Jugendarrest und erklärte zur Begründung, Küblböck habe keine schädlichen Neigungen gezeigt, und bei ihm sei eine Reifeverzögerung festgestellt worden. (kurier/fro)
23.06.2004 15:59 Uhr Kurz-URL: qmde.de/6102

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küblböck

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