Ein aktueller Bericht der britischen Wettbewerbskommission schätzt den Pay-TV-Anbieter als übermächtig auf dem Markt fürs Bezahlfernsehen ein.
Bereits 2011 bemängelten die Wettbewerbshüter, dass zu wenig Wettbewerb beim Erwerb von Filmrechten herrsche, weshalb sich BSkyB damit verteidigte, durch die Video-on-Demand-Dienste Netflix und Lovefilm zunehmend Konkurrenz zu erhalten. Der vom Pay-TV-Anbieter prognostizierte Marktwandel ist nach Ansicht der Wettbewerbskommission bislang jedoch noch nicht im ausreichendem Maße eingetreten, wie die Kartellrechtler einschätzen. Demnach sei durch besagte Portale die Position von BSkyB nicht einmal im Ansatz gefährdet.
Generell seien die wirtschaftlichen Hürden für einen ernstzunehmenden Wettbewerb mit dem Bezahlfernsehenunternehmen zu hoch, so dass kein potentieller Mitbewerber fähig sei, eine vergleichbare Logistik und ein ähnliches Angebot aufzubauen. Darüber hinaus seien britische Pay-TV-Kunden allgemein unwillig, ihren Anbieter zu wechseln, wodurch die Konkurrenten des Marktführers zusätzlich geschwächt werden.
Nun steht es abzuwarten, ob die Wettbewerbshüter auf rechtlichem Wege gegen BSkyB vorgehen werden. Noch im Mai dieses Jahres stimmten sie der Sichtweise des Unternehmens zu, dass durch On-Demand-Portale ein ausreichender Wettbewerb entstehen könne, doch die aktuelle Marktbeobachtungsstudie spricht nun eine andere Sprache.