Der Münchner Sender soll 75.000 Euro an Werbeeinnahmen abgeben. ProSieben überlegt derweil Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwochnachmittag einer Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg statt. Diese hatte gleich mehrere Ausgaben des innerhalb von «TV total» gezeigten „Bimmel-Bingo“ beanstandet. Dabei hatte Elton mitten in der Nacht verschiedene Menschen aus den Betten geklingelt und zu Spielen aufgefordert. Die Medienanstalt sah in den Spielen, die übrigens schon vor etlichen Jahren stattfanden, eine Persönlichkeitsverletzung argloser Bürger.
Ein Verletzung von Persönlichkeitsrechten hatte der Sender einst sogar eingeräumt, eine Strafe wollte man in Unterföhring aber nicht zahlen. Abgeschöpft werden sollten nämlich schon damals Werbeeinnahmen des Senders in Höhe von 75.000 Euro. „Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber”, zitiert Bild.de den Anwalt Michael Stulz-Herrnstadt nun im Gerichtssaal.
Das Gericht nun sah genau in dieser aber ein effektives Aufsichtsmittel – nach derzeitiger Rechtslage muss ProSieben also zahlen. Ob es soweit kommt, ist aber unklar. Laut Anwalt Stulz-Herrnstadt erwägt der Münchner Sender nun sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.