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Verleger-Streit: ARD gespalten

Wie dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz informieren? Die ARD-Redaktionskonferenz online ist gegen einen gemeinsamen Entwurf, der von den Sendern und Verlegern angefertigt wurde.

Der Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und den deutschen Zeitungsverlegern ist offenbar noch nicht beigelegt: Die Redaktionskonferenz Online (RKO) der ARD empfiehlt, der mit Verlegern erarbeiteten Erklärung zu Netzinhalten von ARD und ZDF "nicht zuzustimmen". Dies berichtet die taz.

Die "aktuelle journalistische Arbeit" könne "nicht auf eine eigenständige redaktionelle Berichterstattung in Textform verzichten oder diese zur Ausnahme machen", so die RKO. Denn Text- und Fotobeiträge seien Standards im Internet, die "nicht die Zeitungsverleger" gesetzt haben. Die Redaktionskonferenz beschwert sich laut taz auch über die mangelnde interne Kommunikation bei der ARD: Es sei nicht schön, "den aktuellen Sachstand zu dem sie betreffenden Thema teilweise aus den Onlineangeboten der Presse ziehen zu müssen."

Noch Ende Januar wurde publik, dass sich die Sender und die Verleger offenbar zu einer gemeinsamen Erklärung durchgerungen haben, die Inhalte bei öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten informell regelt. Verleger stören sich insbesondere an der textlastigen Aufbereitung von Nachrichten, die ihren eigenen Internetseiten Konkurrenz macht.

Der Erklärung zufolge sollen sich ARD und ZDF verstärkt mit Video- und Audiobeiträgen im Netz präsentieren und auf eine eigenständige redaktionelle Textberichterstattung möglichst verzichten. Die Inhalte sollen hauptsächlich sich an die Fernseh- und Hörfunkangebote anlehnen. Auslöser des Streits um Netzinhalte war die Debatte um die «Tagesschau»-App (wir berichteten).
10.02.2012 11:42 Uhr Kurz-URL: qmde.de/54894
Jan Schlüter

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