Somit legt sich der kleine Münchner Sender mit den Medienhütern an. Laut Staatsvertrag ist eine solche nämlich untersagt.
Ein erneutes Verfahren gegen den kleinen Münchner Sender Das Vierte wird Landesanstalt für Medien (LfM) einleiten. Das Vierte will nämlich am kommenden Freitag ab 20.15 Uhr die Gewinnshow
«Der Tag des Glücks» von der Süddeutschen Klassenlotterie SKL ausstrahlen. Weil solche Ausstrahlungen aber als Werbung für Glücksspiel gelten, hat der Glücksspielstaatsvertrag eine solche untersagt. Lediglich im Internet dürfen solche Veranstaltungen übertragen werden – geschehen zum Beispiel bei Bild.de. Das interessierte Das Vierte aber schon am Ostermontag nicht, auch hier wurde ein Verfahren gegen den Münchner Sender eingeleitet – jedoch ohne Ergebnis.
Weil eine solche TV-Ausstrahlung verboten wurde, konnte RTL beispielsweise seine
«5 Millionen SKL Show» mit Günther Jauch, in der der Millionen-Gewinner zuvor ermittelt wurde, nicht fortsetzen. Sollte die Sendung wie derzeit geplant in der Tat am Freitagabend über die Bildschirme flimmern, wovon auszugehen ist, werde sich die zuständige LfM „mit Nachdruck“ um den Fall kümmern, heißt es.
Im September hatte die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten) offiziell beanstandet und auch verboten, die besagte Show zu wiederholen oder neue Ausgaben zu zeigen. Doch genau das passiert nun. Ein grundsätzliches Sendeverbot aber wurde nicht ausgesprochen – und das ist möglicherweise ein Schlupfloch. Die Medienhüter kritisieren am Spielprinzip vor allem, dass nur Kandidaten, die im Besitz eines SKL-Loses sind, teilnehmen können.
Völlig unklar scheint derzeit zu sein, welche Konsquenzen für Das Vierte drohen können, wenn der Sender die Show am Freitagabend wirklich ausstrahlen wird. Allzu große können die Macher des Kanals aber wohl nicht befürchten.