Die Kommission für Zulassung und Aufsicht kritisiert unzulässige Werbeformen in den Programmen der Free-TV-Sender.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat unzulässige Werbeformen in den Programmen von Sat.1 und Sport1 beanstandet. Auch der türkisch-sprachige Kanal Avrupa und die Türkshow sind betroffen. Das teilte die ZAK am Mittwochnachmittag mit. Beim Privatsender Sat.1 war im Frühjahr 2011 ein neuer Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue gezeigt worden, in dem die Automarke VW beworben worden sei. Ab dem 15. Mai war der Trailer mehrfach im Abendprogramm gesendet worden. Dabei seien das Auto, dessen Logo und weitere Details mehrfach zu erkennen gewesen. Zudem hatte Sat.1 einen Werbespot von Kylie Minogue für das VW-Cabrio ausgestrahlt.
Nach Auffassung der ZAK sei der Trailer ein Teil des Programms gewesen, deswegen liege eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer sei die eingesetzte Werbung weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar, begründet die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Bei dem Sportkanal Sport1 wurde am 27. Februar das Finale des englischen Fußball-Liga-Cups übertragen. Dabei gab es mehrfach Sponsoring-Hinweise sowie einen Werbespot des Sportwetten-Anbieters bet-at-home.com. Da bet-at-home.com in Deutschland nicht zugelassen ist, hat Sport1 laut ZAK gegen das Verbot der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verstoßen. Darüber hinaus dürfe im Fernsehen sowieso nicht für öffentliches Glücksspiel geworben werden.
Der Kanal Avrupa habe in zwei Sendungen vom 25. Januar gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen, so die ZAK. Auch das türkisch-sprachige Programm Türkshow ist der Kommission negativ aufgefallen. Am 19. Januar blendete man in einer Call-In-Show nicht nur Telefonnummern und Telefonkosten am unteren Bildschirmrand ein, sondern eben auch Werbung. Dadurch seien redaktionelle und werbliche Botschaften vermischt worden.