Vor dem Münchner Oberlandesgericht wollte die Grafikerin des vor 40 Jahren geschaffenen Vorspanns eine Nachvergütung einklagen.
Beim Münchener Oberlandesgericht wurde kürzlich über den «Tatort»-Vorspann verhandelt. Das Urteil jedoch war eindeutig: Er bleibt unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, hatte einklagen wollen, dass sie erwähnt werden müsse und forderte eine Nachvergütung. Beides konnte sie jedoch nicht erreichen. Denn so entschied heute das Oberlandesgericht München und lässt auch keine Revision zu. Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlen sich in ihrer Rechtsaufassung nun bestätigt.
„Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten «Tatort»-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer", kommentierte ARD-«Tatort»-Koordinator Gebhard Henke Das Gericht folgte der Argumentation der beiden öffentlich-rechtlichen Sender, dass sich Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine „Hinweisfunktion“. Er sei ein „untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk“. Die Akzeptanz des «Tatorts» beim Publikum beziehe sich auf den nachfolgenden Film.
Eine Nachvergütung muss laut dem Gericht dementsprechend nicht erfolgen. Die Klägerin muss auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin „ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat“. Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte fest, dass generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.