Die mittlerweile 75-jährige Grafikerin will vor dem Oberlandesgericht München gegen BR und WDR ihr Urheberrecht und eine Nachvergütung einklagen.
Den «Tatort»-Vorspann sehen jeden Sonntagabend mehrere Millionen deutsche Fernsehzuschauer. Über die 40 Jahre der Krimi-Reihe ist er stets erhalten geblieben und prägte den «Tatort» gewissermaßen mit. Das Münchener Oberlandesgericht soll jetzt die Frage klären, ob die Münchner Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa die Urheberin des berühmten Vorspanns mit dem Auge im Fadenkreuz und den rennenden Beinen auf nassem Asphalt ist.
Sie beklagt, dass sie als Urheberin des Vorspanns genannt werden müsse. Gleichzeitig könnte im Falle dass sie Recht bekommt eine finanzielle Nachvergütung geltend machen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München soll am 10. Februar 2011 verkündet werden und könnte Folgen für die ganze Branche haben. Denn der «Tatort»-Vorspann ist nur ein Einzelfall: Er entstand 1969, damals hatte man die Grafikerin mit pauschal 2500 Deutschen Mark abgespeist. Doch wegen der mehrfachen Wiederholung in den über 800 Folgen der Krimi-Reihe, sieht ihr Anwalt diese Summe als deutlich zu gering an und will die klaffende Lücke zwischen Vergütung und umfangreicher Nutzung vor Gericht schließen.
Die mittlerweile 75-jährige Grafikerin hatte bereits im März 2010 in ihrer Klage gegen den Bayerischen und Westdeutschen Rundfunk (BR und WDR) weitgehend Recht bekommen. Die Zivilkammer hatte das Urheberrecht an dem «Tatort»-Vorspann bestätigt. Gegen das Urteil waren WDR und BR aber in Berufung gegangen, denn nach deren Ansicht ist Böttrich-Merdjanowa nicht die alleinige Urheberin des Vorspanns. Sein Erfinder ist Peter Hoheisel, ein Redakteur des Bayerischen Rundfunks, der in München 1970 an dem Vorspann-Entwurf beteiligt war.
Wem die Augen im Fadenkreuz und rennenden Beine auf dem nassen Asphalt gehören, ist bereits geklärt. Der Darsteller im Vorspann ist Horst Lettenmayer. Er bekam für den Dreh damals einmalig 400 DM. Auch er wollte eine Nachvergütung einklagen, hatte vor Gericht aber keinen Erfolg. Als späte Anerkennung spielte er 1989 in dem Schimanski-«Tatort» „Der Pott“ einen Gewerkschaftsboss, der als Leiche endet. Die Titelmusik wurde 1970 von Klaus Doldinger komponiert, in der Endfassung spielte Udo Lindenberg das Schlagzeug.