In Zweitwohnungen soll allerdings der komplette Gebührensatz beansprucht werden, dies verringere den Verwaltungsaufwand.
Ab dem Jahr 2013 bekommt die Bundesrepublik Deutschland ein neues Gebührenmodell für die Refinanzierung der öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehstationen. Da inzwischen jeder Bürger – selbst ohne Fernsehoder oder Radio – von der Informationskompetenz profitiert, wurde eine Haushaltsabgabe beschlossen. Diesen Vorschlag unterbreitete der Verfassungsrechtler Paul Kirchof.
Am Donnerstag trafen sich die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer und haben dem Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung zugestimmt. Allerdings wird es zu einigen kleinen Änderungen kommen, die unter anderem den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. Deshalb soll in Zweitwohnungen der komplette Gebührensatz fällig werden, zunächst war nur ein Drittel geplant. Betriebe mit maximal acht Mitarbeitern bezahlen ein Drittel der Gebühr, für den ersten Firmenwagen des Unternehmens fällt kein weiterer Betrag an.
Für den nächsten Schritt zur Umsetzung der Haushaltsabgabe ist die Zustimmung aller Landesparlamente nötig. Mit lediglich einer Gegenstimme könnte das neue Gebühren-Modell scheitern. Bereits vor einigen Tagen kündigten die politischen Vertreter von Thüringen an, dass man die Haushaltsgebühr nicht mehr verfolgen möchte.
Neben der Haushaltsabgabe beschlossen die Ministerpräsidenten ein Sponsoring-Verbot für ARD und ZDF nach 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Doch dieses Verbot wird mit zahlreichen Ausnahmen versehen, denn bei größeren Events wie den Olympischen Spielen und Fußball-Welt- oder –Europameisterschaften darf gesponsert werden.