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Beschwerden über Realitys: Nicht nur «Big Brother» stand in der Kritik

Bei der KJM gingen alleine im ersten Halbjahr 2010 mehr als 300 Beschwerden über Fernsehsendungen ein. Die meiste Kritik musste «Big Brother» wegstecken.

Die KJM erhielt im ersten Halbjahr 2010 besonders viele Beschwerden über private TV-Sender. Im Mittelpunkt standen unter anderem vermehrt Formate, die in der Daytime ausgestrahlt wurden. Auf eine erhebliche Anzahl von Kritik seitens der Fernsehzuschauer brachte es allerdings auch das Reality-Format «Big Brother», von dem die nunmehr zehnte Staffel vor wenigen Wochen beim Münchner Privatsender RTL II zu Ende ging. Kritisiert wurden häufig die Aussagen der jeweiligen Bewohner, die die Zuschauer als anstößig empfunden haben. Laut der Kommission für Jugendmedienschutz sollen zirka 130 Briefe bezüglich des Vorabend-Formats eingegangen sein.

Aber nicht nur gegen den Wohn-Container richteten sich die Beschwerden. Auch die siebte Staffel von «Deutschland sucht den Superstar» stand ein weiteres Mal im Kreuzfeuer der Kritik. Die Castingshow sorgte schon in der Vergangenheit oft für Diskussionsstoff. Nicht zuletzt trugen Dieter Bohlens beleidigende Kommentare sowie die allgemeine Zurschaustellung der Kandidaten dazu bei. Über Coaching-Formate wie «Die Super Nanny» oder «Die Mädchen-Gang» verloren einige Zuseher ebenfalls kein gutes Wort.

Das umstrittene "Ultimate Fighting" stand ebenfalls auf dem Zettel und ist ein Thema, mit dem sich die KJM auch weiterhin viel beschäftigen wird. Seit Anfang des Jahres zeigt MTV das aus Amerika importierte Format «Bully Beatdown», in dem sich Schwächlinge an vermeintliche Schläger aus der Schulzeit rächen. Dieses Konzept stoß auf wenig Gegenliebe bei den Schreiberlingen der Beschwerdebriefe. Wohl auch deswegen, weil die Schulhofschläger im Ring gegen einen professionellen "Ultimate Fighting"-Kämpfer antreten müssen. Die Kampfsportart ist unterdessen ein Sonderfall der KJM: Die einzelnen Ausgaben, die bei Sport1 gesendet werden sollten, mussten vorher einer Prüfung unterzogen werden. 13 Folgen von «The Ultimate Fighter» wurden überprüft, bei einer Episode wurde eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Minderjährige festgestellt.

Die informativen Programmbereiche blieben auch nicht ganz unverschont. Im April 2009 erregte ein Beitrag im RTL-Boulevardmagazin «Punkt 12» für großes Aufsehen. Innerhab einer Breaking News zeigten die Kölner drastische Bilder eines Amoklaufs in Holland, der sich während eines Nationalfeiertages ereignete. Die KJM sah dies als Verstoß an - die Bilder waren eindeutig nicht für unter 12-jährige Personen geeignet.
23.08.2010 19:15 Uhr Kurz-URL: qmde.de/44066
Daniel Sallhoff

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Tags

Big Brother KJM Jugendschutz Kritik Beschwerden Reality

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