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Klage von Dieter Bohlen abgewiesen

Dieter Bohlen hat im Rechtsstreit mit der Handelskette Media Markt vorerst eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Frankenthal wies einen Antrag ab, mit dem der Musikproduzent zwei Filialen der Kette die Werbung mit Fotos von ihm verbieten lassen wollte.

Das Gericht begründete die Entscheidung am Dienstag unter anderem damit, dass Bohlen eine Person der Zeitgeschichte sei. "Personen der Zeitgeschichte müssen es dulden, dass ihre Bildnisse in Medien - egal welcher Art - abgedruckt werden ", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Kneibert. Dass es dafür auch Grenzen gebe - etwa bei der Verwendung für Werbezwecke - gelte in diesem Fall nicht.

Bohlen hatte geklagt, weil er nach Darstellung seines Anwalts seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Der Musikproduzent wirbt für den Media Markt-Konkurrenten MakroMarkt. Weil Media Markt im November in einer Zeitunganzeige einen Teil der MakroMarkt-Anzeige für eigene Werbung benutzt hatte, hatte Bohlen eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die zwei Media Markt-Filialen beantragt.

Media Markt führte hingegen an, erlaubte "vergleichende Werbung" getrieben zu haben. Gegen das Urteil kann Bohlen beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken Berufung einlegen.

(Quelle: n-tv.de)
(kef)
20.01.2004 18:36 Uhr Kurz-URL: qmde.de/4378

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dieter bohlen

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