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Pech für Raab: 2.550 Euro Schmerzensgeld

Für einen Klingelstreich in Raabs ProSieben- Show "TV total" unter der Rubrik "Bimmel Bingo" muß die Produktionsfirma an eine Lehrerin ein Schmerzensgeld von 2 550 Euro bezahlen. Dies entschied heute ein Kölner Gericht.



Die Lehrerin wurde im November 2001 in "TV total" gezeigt als sie mitten in der Nacht von einem Raab-Team aus dem Bett geklingelt und ohne ihr Einverständnis schlaftrunken und im Schlafanzug gefilmt worden war.



Die Lehrerin sei in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden, so heißt es.

05.06.2002 14:39 Uhr Kurz-URL: qmde.de/436

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