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Kabel Deutschland muss analoge Programme einstellen

Aufgrund der neuen Sicherheitsfunk-Schutzverordnung muss Kabel Deutschland Programmplätze frei machen.

Wegen der Sicherheitsfunk-Schutzordnung muss Kabel Deutschland die Kabelkanäle S04/S05 frei machen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die analogen Kabelzuschauer: In Absprache mit den ARD-Rundfunkanstalten wird demnächst je ein öffentlich-rechtliches drittes Programm eingestellt. Daneben trifft es aber auch die privaten TV-Stationen. Je ein TV-Sender soll von dieser neuen Regelung betroffen sein. Die jeweiligen privaten TV-Sender werden künftig in Kanalteilung ausgestrahlt oder eben ganz eingestellt.

Diese Beendung der analogen Kabelnetzbetreibung auf den Kanälen S04 und S05 betrifft nicht nur Kabel Deutschland, jeder Kabelnetzbetreiber muss die Kanäle aufgeben. Dies ist Pflicht und dient dazu, dass die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen besser betreiben kann.

Analoge Kabelzuschauer sehen dann in die Röhre, das digitale Programmangebot ändert sich jedoch nicht. Die Umstellung erfolgt in der Zeit vom 2. August bis spätestens 20. November 2010. Die Kabelkunden werden sieben Tage vor den anstehenden Änderungen über die Abschaltung von großen TV-Sendern informiert. So kann man beispielsweise in Bayern in Zukunft kein WDR Fernsehen mehr sehen, während in Berlin kein Bayerisches Fernsehen mehr empfangen werden kann.
27.07.2010 10:54 Uhr Kurz-URL: qmde.de/43498
Daniel Sallhoff

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Kabel Deutschland

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