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Sky: Verfügung gegen Erotik hinfällig

Erfolg für den Bezahlsender: Ab sofort dürfen erotische Inhalte bereits wieder ab 20.00 Uhr ausgestrahlt werden.

Einige Tage lang mussten interessierte Sky-Kunden zwischen 20.00 und 22.00 Uhr auf das Programm des Senders Beate Uhse-TV verzichten. Was war passiert? Die Mainzer Firma Resisto IT hat eine einstweilige Verfügung gegen Sky erwirkt. Angeblich hätte der Bezahlsender keinen genügenden Jugendschutz, im Internet würde es Anleitungen geben, wie man den einzugebenden Jugendschutz-PIN einfach ausrechnen könne. Das Landgericht Duisburg stellte die Verfügung aus, Beate Uhse TV musste bis 22.00 Uhr schwarz bleiben.

Sky betonte mehrfach, dass man ein sicheres Jugendschutzsystem habe. Resisto IT selbst entwickelt übrigens Alterskontrollen für Erotik-Seiten im Internet. Die eigentliche Verhandlung wurde inzwischen für den 10. Juni 2010 angesetzt: Sollte Resisto IT den Prozess verlieren, so muss die Firma den entstandenen Schaden ersetzen.

Die Chancen für Sky scheinen hierbei gut zu stehen. Inzwischen ist erneut Post vom Landgericht Duisburg eingetroffen. Die einstweilige Verfügung ist nun wieder außer Kraft gesetzt, weshalb Beate Uhse TV mittlerweile wieder ab 20.00 Uhr den Sendebetrieb aufnimmt. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sei es so möglich, die Sendungen wieder mit der Jugendschutz-Sperre zu versehen.

Sollte Resisto IT überraschender Weise den Prozess gewinnen, so hätte die Entscheidung massive Auswirkungen auf das Sky-Programm. Zahlreiche Sendungen, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind, finden sich mit Jugendschutz im Line-Up der verschiedenen Kanäle.
01.06.2010 10:45 Uhr Kurz-URL: qmde.de/42330
Manuel Weis

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Tags

Sky

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