Noch immer beschäftigt der Streit zwischen DFL und Kartellamt die Gerichte - nun hat es eine Entscheidung gegeben. Die DFL ist trotz unzulässiger Beschwerde optimistisch.
Das OLG Düsseldorf hat in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt die Beschwerde des Ligaverbandes aus formalen Gründen als unzulässig verworfen.
Die Wettbewerbsbehörde hatte im Sommer 2008 öffentlich angekündigt, das geplante Bundesliga-Vermarktungsmodell wegen kartellrechtlicher Bedenken gegen eines der Verwertungsszenarien zu untersagen. Eine anfechtbare Entscheidung hatte es allerdings nicht erlassen und damit eine Rechtsschutzlücke für sich genutzt.
Dadurch war der Ligaverband gezwungen, das Vermarktungsmodell zu ändern, ohne das Vorgehen des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen lassen zu können, noch bevor das beanstandete Szenario überhaupt zum Tragen kommen konnte. Gegen diese Vorgehensweise des Bundeskartellamtes hatten Ligaverband und DFL Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.
Da die Gründe des Beschlusses noch nicht vorliegen, könne die Entscheidung gegenwärtig noch nicht bewertet werden, hieß es von Seiten der DFL. Das Gericht hatte allerdings in der mündlichen Verhandlung die Vorgehensweise des Bundeskartellamts mit deutlichen Worten kritisiert. Noch haben die Verantwortlichen Hoffnungen: Nach Niederlegen der Gründe könnte in der Zukunft eine gerichtliche Überprüfung von Bedenken des Bundeskartellamtes gegen bestimmte Vermarktungsszenarien ermöglicht werden, was bisher nicht der Fall war.