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Call-in: Bußgeld gegen Sat.1 & Co. verhängt

Dem Ruf von Call-in-Shows dürfte das nicht zugute kommen: Erstmals haben Medienhüter Geldstrafen verhängt - wirklich hoch fallen die bislang allerdings noch nicht aus.

Neue Gewinnspielregeln machen's möglich: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat im Rahmen der neuen Gewinnspielsatzung in sechs Fällen Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt.

So muss Sat.1 wegen Verstößen in seiner Sendung «Quiz Night» insgesamt 40.000 Euro an Bußgeldern bezahlen, Das Vierte immerhin noch 12.000 Euro. Darüber hinaus hat die ZAK beschlossen, gegen den Sender 9Live weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen.



"Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt würden.
15.09.2009 13:38 Uhr Kurz-URL: qmde.de/37272
Alexander Krei  •  Quelle: ZAK

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ZAK

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