Die Medienhüter führten Stichproben bei Call-in-Shows durch - vor allem in puncto Transparenz gibt es Mängel, die nun durch Bußgelder beseitigt werden sollen.
Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen erfüllen noch nicht die Vorgaben der Landesmedienanstalten im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf - zu diesem wenig überraschenden Ergebnis sind die Medienhüter nun gekommen.
Deshalb hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen 9Live, Sat.1 und kabel eins, sowie DSF und Das Vierte einzuleiten. Noch immer seien große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz vorhanden, sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.
"Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen." Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte in den vergangenen Wochen die Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen stichprobenartig geprüft. Dabei offenbarten sich zahlreiche Mängel im Hinblick auf die Sendungsgestaltung – insbesondere bei Moderation und Präsentation der Sendungen.
"Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren. Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert", so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider. Das gelte auch für die neuartigen «Quiz Breaks», die ProSieben und kabel eins seit Kurzen in ihren Werbepausen ausstrahlen. Durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit würden Zuschauer getäuscht.
Neben der Festsetzung "empfindlicher Bußgelder" könne im Bußgeldverfahren den Sendern auch die Herausgabe widerrechtlich erlangter Gewinne angeordnet werden.