Der Privatsender muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.500 Euro zahlen, weil ein Mann nur mit Unterhose bekleidet gefilmt wurde. Die Berufung sei "ohne Aussicht auf Erfolg".
Eigentlich selbstverständlich, doch für so manches Kamerateam offenbar doch nicht: Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern mit Fernsehkameras heimsuchen lassen.
Das stellte das Oberlandesgerichts München einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge nun noch einmal fest. Ein Mann hatte geklagt, weil er verstrubbelt und nun mit Unterhose bekleidet unter anderem im ProSieben-Magazin «Galileo» zu sehen war. Die Sendung hatte die Arbeit einer Gerichtsvollzieherin dokumentieren wollen und war dabei auf den Mann gestoßen, der sich später gar nicht als der gesuchte Schuldner herausstellte.
ProSieben wurde bereits in erster Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro verdonnert. "Während der Haftbefehl gegenüber dem Schuldner das Betreten der Wohnung durch die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten rechtfertigte, so gilt dies nicht für das Kamera-Team von ProSieben", hieß es laut "SZ" in dem Urteil. Die Richter forderten ProSieben nun auf, ihr Rechtsmittel gegen dieses Urteil zurückzunehmen, das die Berufung "ohne Aussicht auf Erfolg" sei.