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Bohlen darf beleidigen

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen Dieter Bohlen wegen Beleidigung eingestellt. Ein Casting-Teilnehmer war erbost darüber.

Weil ihn Dieter Bohlen bei seinem Auftritt beleidigt hatte, zeigte ihn ein Kandidat der RTL-Sendung «Das Supertalent» kurzerhand an. Der Teilnehmer sagte damals zur Jury er könne gut tanzen, was er auch an den lächelnden Frauen in der Disco sehen würde. Dass diese ihn nicht an-, sondern auslachen würden, entgegnete der RTL-Juror daraufhin trocken.

Dass man damit rechnen muss, von Dieter Bohlen so behandelt zu werden, meint offenbar die Staatsanwaltschaft in Hamburg, die das Verfahren gegen den Musiker nun eingestellt hat.



Sämtliche Begleitumstände seien zu berücksichtigen, „wie z.B. die Anschauung und Gebräuche der Beteiligten und auch sprachliche und gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerung gefallen ist,“ heißt es seitens der Ermittler. Bohlen darf also weiter beleidigen.
22.09.2008 13:55 Uhr Kurz-URL: qmde.de/29911
Manuel Weis  •  Quelle: Bild

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Bohlen

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