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Primetime: Medienhüter gehen gegen Hornauer vor

Rundfunk oder nicht? Dieser Frage gehen die Medienhüter derzeit im Fall von Thomas Hornauer nach. Der sendet nämlich auch nach dem Ende von Kanal Telemedial weiter.

Screenshot: Kanal TelemedialNachdem die österreichischen Medienwächter dem umstrittenen Esoterik-Sender Kanal Telemedial kürzlich die Lizenz entzogen haben, ist dessen Inhaber Thomas G. Hornauer keinesfalls von der Bildflächer verschwunden. Sein Plan: Er sendet einfach mit seinem Mediendienst Primetime weiter.

Anfangs sah die verantwortliche Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) noch keinen Vestoß, wie auf Anfrage des Online-Fernsehmagazins Quotenmeter.de betont wurde. Nun hat man sich das Programm aber doch etwas genauer angesehen und Hornauers Angebot über mehrere Sendetage hinweg aufgezeichnet und ausgwertet. Und siehe da: In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk, heißt es von Seiten der Aufseher.




Da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfügt, hat die MA HSH die Veranstalterin von Primetime, genauer gesagt Hornauers Firma b2c.tv GmbH & Co. KG, aufgefordert, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte bei Primetime umgehend einzustellen. Sollte Hornauer dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die MA HSH die für Primetime erteilte Unbedenklichkeitsbestätigung aufheben und ein Verfahren einleiten, um die nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags erforderliche einvernehmliche Feststellung der Landesmedienanstalten, dass es sich bei Primetime um Rundfunk handelt, herbeizuführen.

Der Anbieter müsste dann nach Bekanntgabe der entsprechenden Feststellung nach seiner Wahl entweder unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten Primetime so anbieten, dass das Angebot nicht mehr dem Rundfunk zuzuordnen ist. Ein viertel Jahr darf Hornauer also wohl auf jeden Fall noch weiter senden.
16.07.2008 15:51 Uhr Kurz-URL: qmde.de/28571
Alexander Krei  •  Quelle: MA HSH

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Telemedial

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