12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll mit EU abgesprochen werden
Am Donnerstag trafen sich die Minister in einer Konferenz, um über die Änderung des Rundfunk-Vertrages zu diskutieren.
Die Entscheidung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurde am Donnerstag nicht gefällt, sondern auf einen anderen Tag vertagt. Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), ist sichtlich erleichtert: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder heute entschieden haben, den Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zunächst mit der EU-Kommission zu besprechen, um dann die weitere nationale Abstimmung voranzutreiben.“
Währenddessen hofft die ARD immer noch auf eine Änderung im Rundfunkvertrag, denn am 11. September 2007 sprach das Bundesverfassungsgericht von einer Möglichkeit einer angemessenen Entfaltung im Internet. „Es bleibt dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet“, so Fritz Raff (Bild), ARD, „Er braucht es, um seine Programme zu verbreiten. Er braucht es aber auch, um die Erwartung der Nutzer zu erfüllen; die wollen die Inhalte, für die sie Gebühren bezahlt haben, orts- und zeitunabhängig abrufen können. Wir wollen ihnen einen zeitgemäßen Mehrwert ohne großen Mehraufwand bieten.“ Jedoch sehen sich die privaten Anbieter durch diese und beispielsweise Nachrichtenangebote wie tagesschau.de und heute.de bedroht. Doetz mahnt jedoch, dass sich „Die Kollegen von ARD und ZDF“ von einer Umsetzung neuer Programmvorhaben und Internetauftritte zurückhalten sollten, bis eine Entscheidung vorliege.
Der ARD-Vorsitzende Raff ist sich aber sicher: „Wir haben einen Auftrag mit Verfassungsrang, denn das Bundesverfassungsgericht hat im September 2007 eine klare Entscheidung getroffen, die die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt und damit auch im Internet sichert.“
Vor allem gegen die Pläne des ZDF ist der VPRT unzufrieden, da ein Digitalkanal in ein Unterhaltsprogramm umgebaut werden soll. Doetz sagte, dass dies nicht von einem verantwortlichen Umgang mit dem geplanten Vorgaben und Zielen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zeugt.