Eine «Spiegel TV»-Sendung, die im Rahmen des VOX-Programms zu sehen war, wurde nun von der LfM beanstandet. Weitere Konsequenzen zieht das jedoch nicht mit sich.
Als die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten vor einigen Wochen in zahlreichen Fernsehsendungen den Verdacht von Schleichwerbung äußerste, war das Aufsehen in der Medienbranche groß.
Nun hat sich einer der Vorfälle tatsächlich bestätigt: Die Ausstrahlung eines Beitrags bei «Spiegel TV» stellt nach Ansicht der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. In dem Beitrag über "Spinatproduktion" in der bei VOX ausgestrahlten Sendung «Spiegel TV Thema - Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat» wurde die Marke "Iglo" mehrfach groß im Bild gezeigt.
Die LfM stellte nun fest, dass die "Alleinstellung von Iglo aus programmlich-dramaturgischen Gründen" nicht nötig gewesen sei. Der Veranstalter wird angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen. Konsequenzen zieht das allerdings nicht mit sich.
16.05.2008 17:13 Uhr
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Alexander Krei
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Quelle: LfM