Die «Wok-WMs» aus den Jahren 2006 und 2007 haben nach Ansicht der Berliner Medienhüter gegen das Verbot von Schleichwerbung verstoßen.
Der Medienrat der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat die Ausstrahlungen der «Wok-WM» aus den Jahren 2006 und 2007 wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot beanstandet.
Der Verstoß bestehe in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen. Kein Wunder, denn Teams, Kurven und Streckenabschnitte wurden nach Marken benannt. Die Marken wurden durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation dargestellt, hieß es am Freitag zur Begründung.
Bei ProSieben teilt man die Einschätzung der Medienhüter indes nicht: Die Werbung sei mit der bei anderen Sportveranstaltungen üblichen Bandenwerbung und Teamsponsoring vergleichbar - der Medienrat ist dem nun also nicht gefolgt. Die Prüfung aller im Zusammenhang mit der «Wok-WM» geschlossenen Verträge hatte ergeben, dass die Vor-Ort-Werbung und ihre Einbindung in die «Wok-WM» ProSieben zuzurechnen war.
Als Auftraggeber hätte ProSieben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der verantwortlichen Raab TV GmbH die Einbindung von Werbung unterbinden können. Ob man sich bei der nächsten «Wok-WM» daran halten wird, darf jedoch bezweifelt werden.
25.04.2008 21:16 Uhr
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Alexander Krei
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Quelle: mabb