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Schmidt verliert Rechtsstreit um Satire-Heftchen

Weil er die Satire eines Autors überhaupt nicht lustig fand, verklagte Harald Schmidt ihn auf 50.000 Euro. Doch zu früh gefreut: Der Angeklagte gilt als nicht schuldfähig.

Foto: ARDNiederlage für Harald Schmidt: Der ARD-Moderator wollte laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" einem Satiriker vor Gericht verbieten lassen, ihn auf seinem Magazincover zu zeigen.

Das Münchener Landgericht hob es jedoch eine von Schmidt erwirkte Verfügung gegen den Vertreiber des Blättchens auf, das - und das ist der eigentliche Witz an der Geschichte - innerhalb von zwei Jahren gerade einmal 50 Exemplare aufweisen konnte. Das Cover zeigte Schmidt, wie er sich eine Pistole an die Schläfe hält, mit dem Titel "Tod dem Satiriker!" Schmidt selbst verklagte den Vertreiber des Buches auf 50.000 Euro.




"Obszön, primitiv und ordinär" seien jedoch die Gedichte und Geschichten, die in dem Heft gedruckt wurden, meinten Schmidts Anwalte laut "SZ". In einer Ausgabe habe der Autor den Holocaust mit der DDR in Zusammenhang gebracht und anzügliche Bemerkungen über Eva Braun verbreitet. Das Gericht stimmte zwar zu, dass sich Schmidt nicht bieten lassen müsse, in einen solchen Zusammenhang gebracht zu werden - dumm nur, dass der Angeklagte gar nicht schuldfähig ist: Er sei manisch und leide an Kritikunfähigkeit und Selbstüberschätzung.
27.03.2008 10:46 Uhr Kurz-URL: qmde.de/26274
Alexander Krei  •  Quelle: Süddeutsche Zeitung

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Harald Schmidt

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