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Sat.1-Kandidatin muss Show-Gewinn versteuern

Die Klägerin habe mit ihrer Teilnahme an der Show eine "vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem Fernsehsender erbracht" und muss den Betrag nun versteuern.

Foto: PixelioDie Kandidatin der vor knapp vier Jahren in Sat.1 ausgestrahlten Show «Mein großer dicker peinlicher Verlobter» muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ihren Gewinn in Höhe von 250.000 Euro einkommensteuerpflichtig versteuern.

Das Preisgeld hatte sie erhalten, weil es ihr entsprechend den Vorgaben der Show gelungen war, während der Show ihre gesamte Familie und ihre Freunde dahin gehend zu täuschen, dass der - vom Sender bestimmte - Mann an ihrer Seite "die Liebe ihres Lebens" sei und sie diesen trotz aller vom Veranstalter eingebauten "Widrigkeiten" während der Sendung heiraten wolle. Zwar wurde in einer Mitteilung des Finanzhofs der Name der Sendung nicht genannt, doch anhand der Erklärungen dürfte klar sein, dass einzig «Mein großer dicker peinlicher Verlobter» in Frage kommt.




Die Klägerin habe mit ihrer Teilnahme an der Show eine "vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem Fernsehsender erbracht" und dafür mit dem Preisgeld ein Entgelt erhalten. Shows dieser Art stellen nach Auffassung der Richter Unterhaltungssendungen dar, "die ausschließlich von der Mitwirkung von Kandidaten 'leben' und nur deshalb den Veranstalter veranlassen, ihnen für ihre Teilnahme eine Chance auf einen (hohen) Preis einzuräumen". Anders als etwa bei Pferdewetten muss der Betrag daher unter "sonstige Einkünfte" versteuert werden.
06.03.2008 16:38 Uhr Kurz-URL: qmde.de/25841
Alexander Krei  •  Quelle: Bundesfinanzhof

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Verlobter

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