TV-Aufnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich erlaubt
Das ZDF hatte sich gegen den Ausschluss der Kameras beim Prozess am Landgericht Münster gegen 18 Ausbilder der Bundeswehr wegen der Misshandlung von Rekruten gewehrt.
Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung sind "bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse" grundsätzlich zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert. Ebenso liegt es im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren und Entscheidungen auch im Hinblick auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen öffentlich wahrgenommen zu werden. Unter Umständen müssten allerdings Beklagte unkenntlich gemacht werden, hieß es.
Der Bundeswehrprozess um mutmaßliche Rekrutenmisshandlungen und Demütigungen in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld begann im März 2007 vor dem Landgericht Münster mit 18 Angeklagten. Im Vorfeld hatte das Landgericht in Münster den Ausschluss von Foto- und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal für einen Zeitraum 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach Prozessende angeordnet. So hätten die Verfahrensbeteiligten einschließlich der Richter nicht gefilmt werden können. Hiergegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde des ZDF.
ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender hob die Bedeutung des Urteils für das Fernsehen hervor. "Das ZDF hat eine wichtige Entscheidung für die Freiheit der Gerichtsberichterstattung erstritten. Urteile ergehen im Namen des Volkes. Deshalb hat die Öffentlichkeit einen berechtigten Anspruch darauf, über Gerichtsverfahren informiert zu werden. Auch im Fernsehen."