aDas Verwaltungsgericht Frankfurt erkennt in der Wahlwerbung der rechtsextremen NPD Volksverhetzung. Daher muss der Hessische Rundfunk den Spot nicht ausstrahlen.
Der Hessische Rundfunk (hr) muss einen Werbspot der NPD zur anstehenden Landtagswahl in Hessen nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag entschiedenden.
In der Begründung heißt es, dass der Werbespot der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. hr-Intendant Helmut Reitze (Foto) zeigte sich entsprechend zufrieden: "Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen."
Reitze weiter: "Die Parteien tragen zwar die Verantwortung für Form und Inhalt der Wahlwerbespots, trotzdem sieht sich der hr in der Verantwortung zu prüfen, ob diese Wahlwerbespots einen erheblichen Verstoß gegen das Strafrecht beinhalten. Dieser Verantwortung ist der hr auch hier nachgekommen."
03.01.2008 18:58 Uhr
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Alexander Krei
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Quelle: hr