Laut EU-Kommission fallen Teleshopping-Spots nach italienischem Recht nicht unter die stündliche Werbegrenzung – wodurch mehr geworben wird, als die Richtlinie erlaubt.
Die Europäische Kommission hat Italien eine Mahnung wegen Verstoßes gegen die in der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"“ festgelegten Werbebeschränkungen übermittelt. Bei dem Schreiben handelt es sich um die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens der EU.
"Fernsehveranstalter brauchen Werbung und die Werbebranche braucht das Fernsehen, aber wir brauchen auch einen wirksamen Verbraucherschutz. Dabei kommt es auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Werbung an", sagte die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "Wenn die weniger detaillierten und flexibleren Werbevorschriften der künftigen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste für Europa von Nutzen sein sollen, muss Italien – wie alle anderen Mitgliedstaaten – das geltende EU-Recht respektieren und vollständig anwenden."
Italien habe die notwendigen Maßnahmen zur korrekten Umsetzung und effektiven Einhaltung der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" nicht getroffen. Eine unabhängige Überprüfung hat ergeben, dass die quantitativen Werbebeschränkungen der Richtlinie von italienischen Fernsehveranstaltern nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die zeitliche Begrenzung der Werbung auf 12 Minuten pro Stunde, den Mindestabstand von 20 Minuten zwischen zwei Werbeunterbrechungen und Vorschriften für Werbeeinschübe in Spielfilmen.
So fallen Teleshopping-Spots nach italienischem Recht nicht unter die stündliche Werbegrenzung – wodurch mehr geworben wird, als die Richtlinie erlaubt. Außerdem wird die in der Richtlinie für "Teleshopping-Fenster" vorgeschriebene Mindestdauer von 15 Minuten - nicht eingehalten. Überdies wird Eigenwerbung im italienischen Recht nicht als Werbung betrachtet. Dies führt dazu, dass Sendungen wie zum Beispiel Nachrichten in "unzulässiger Weise" unterbrochen werden und die Werbepausen zu lang sind.
Die Kommission bezweifelt zudem die Wirksamkeit der italienischen Strafvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften über die Fernsehwerbung, weil sie diese für nicht ausreichend hält, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Verbraucher in Italien wirksam zu schützen. Die italienische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.
12.12.2007 16:54 Uhr
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Alexander Krei
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Quelle: EU-Kommission