Weil der Hersteller TechniSat das RTL II-Programm in der Senderliste um 17 Plätze nach hinten schob, gab es eine Beschwerde. Die Medienanstalten waren auf Seiten des Senders.
Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) der Landesmedienanstalten hat beim Hersteller TechniSat einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber dem Programmveranstalter RTL II festgestellt.
Vorausgegangen war eine Beschwerde von RTL II, weil TechniSat mit einem Software-Update für seine digitalen Satelliten-Boxen das Programm in der Senderliste von Platz 6 auf Platz 23 verschoben hatte. Den Platz 6 erhielt der von TechniSat selbst produzierte Mediendienst "TechniTipp TV". Für RTL II ergeben sich durch die Verschiebung erhebliche Nachteile bei der Auffindbarkeit des Programms, hieß es in der GSDZ-Begrüdnung.
Besondere Relevanz erhalte der Fall dadurch, dass TechniSat im Bereich der digitalen Satellitenboxen in Deutschland einen Marktanteil von deutlich mehr als einem Drittel hält. TechniSat hatte zwar darauf verwiesen, dass die Nutzer das Software-Update durch eine Bestätigung erst selbst aktivieren müssten und somit die Entscheidung über die Änderung der Programmliste beim Nutzer läge. Tests ergaben jedoch, dass der Nutzer bestätigen muss, ohne zuvor zu wissen, welche Veränderungen er im Navigator seiner Box damit auslöst.
Auch die Möglichkeit, die Änderung rückgängig zu machen oder eigene Favoritenlisten anzulegen, konnte die Medienanstalten nicht davon überzeugen, dass mit der Änderung der Senderliste kein Fall von Diskriminierung vorliegt. Im Kern ging es der GSDZ darum, dass die Sortierung von Senderlisten nachvollziehbar und nach einheitlichen Kriterien erfolgen muss.
25.10.2007 02:00 Uhr
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Alexander Krei
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Quelle: GSDZ