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Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgelegt

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender stattgegeben. Die letzte Gebührenerhöhung sei verfassungswidrig zustande gekommen.

Logos: ARD/ZDFDie Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren erfolgreich. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlenen Gebühr geblieben war - dies führt über den Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro -, verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer, hieß es in der Begründung.

Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber für die Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF beruft, hätten teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand. In anderen Teilen seien sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gingen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus. Da die neue Periode schon am 1. Januar 2009 beginnt, sei es jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung der Gebühr abzusehen. Allerdings muss bei der neu festzusetzenden Gebühr gewährleistet werden, dass den Anstalten ein Ausgleich gewährt wird, falls ihnen auf der Grundlage der verfassungswidrigen Festsetzung der Gebühr für die laufende Periode Mittel entgangen sein sollten.




Foto: ARDDer ARD-Vorsitzende Fritz Raff (Foto) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht." Raff weiter: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für die KEF, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für die Länder im Blick auf künftige Gebührenfestsetzungsverfahren. Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat, dass die wesentliche Ertragsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden Erwägungen festzusetzen ist."

Ähnlich äußerte sich auch ZDF-Intendant Markus Schächter. Er stellte außerdem klar: "Es kann und wird keine rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr geben. Wir haben immer gesagt, dass es uns ausschließlich darum geht, für das Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu bekommen. Die haben wir jetzt. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Rolle der KEF , deren unabhängig ermittelter Vorschlag auch in Zukunft maßgeblich bleibt."
11.09.2007 14:16 Uhr Kurz-URL: qmde.de/22222
Alexander Krei  •  Quelle: Bundesverfassungsgericht / ARD / ZDF

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Tags

KEF

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