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Keine einstweilige Verfügung gegen Doping-Talk

Der Norddeutsche Rundfunk hat Meldungen dementiert, wonach eine Wiederholung der «Beckmann»-Ausgabe vom Montag gerichtlich verboten wurde.

Foto: ARDDem NDR liegt keine einstweilige Verfügung gegen eine Wiederholung der Talkshow «Beckmann» vom vergangenen Montag vor. In der Sendung hatte der ehemalige Telekom-Radfahrer Bert Dietz die Einnahme von unerlaubten Dopingmitteln gebeichtet.

Zeitungen hatten zuvor berichtet, dem Sender sei die Ausstrahlung der Sendung mit Bert Dietz auf 3sat gerichtlich untersagt worden. "Das ist falsch - weder dem NDR noch 3sat liegt eine einstweilige Verfügung vor", so NDR Fernseh-Programmdirektor Volker Herres. "Richtig ist, dass wir vor der Sendung mit Herrn Dietz eine Vereinbarung über die Senderechte getroffen haben."




Es sei eine Bitte des Gastes gewesen, die Sendung einmal im Hauptabendprogramm des Ersten zu zeigen und nur zwei Wiederholungen zuzulassen. Herres weiter: "Wir haben diese Bitte akzeptiert, um die Fernsehsendung am Montag im Ersten zu ermöglichen. Dass wir uns daran halten, ist selbstverständlich."
24.05.2007 16:08 Uhr Kurz-URL: qmde.de/20282
Alexander Krei  •  Quelle: NDR

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Beckmann

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