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Rolle rückwärts im Streit um Contergan-Film

Nach Meinung des Gerichts ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht. Ob der Film laufen wird, ist noch unklar.

Logo: WDRIm Streit um den Spielfilm «Eine einzige Tablette» hat das Landgericht Hamburg die zusätzlichen einstweiligen Verfügungen aufgehoben, die das Aachener Pharmafirma Grünenthal gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Filmproduktionsfirma Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH erwirkt hatte.

Nach Meinung des Gerichts ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht. In seinem Urteil berücksichtigte das Gericht, dass sich die Gegenparteien bereits verpflichtet haben, in einem erklärenden Vor- und Nachspann klarzustellen, dass die im Film handelnden Personen und ihre beruflichen und privaten Handlungen und Konflikte frei erfunden sind, insbesondere die Figur des Rechtsanwalts sowie die für die Arzneimittelfirma handelnden Personen.




"Unterhaltung hat über historische Wahrheit gesiegt", zeigte sich Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH, enttäuscht. Ob der Film tatsächlich gesendet werden kann, ist weiterhin unklar, da das Oberlandesgericht zwei zentrale Szenen im Film verboten hat. Das Hauptsachverfahren ist noch anhängig - Ende Juli wird dazu eine Entscheidung ergehen. Beim WDR sieht man sich bestätigt: "Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit in Hinblick auf eine Ausstrahlung des Films geschaffen ist. Ich bin sicher, dass unser TV-Zweiteiler vom Publikum honoriert wird", so WDR-Fernsehfilmchef Gebhard Henke.
15.05.2007 16:54 Uhr Kurz-URL: qmde.de/20153
Alexander Krei  •  Quelle: Grünenthal

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Eine einzige Tablette

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