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'Krasser Kebab': Erkan & Stefan verlieren vor Gericht

Eine Imbisskette hatte mit einem deutschtürkischen Sprachgemisch geworben. Das Komiker-Duo fürchtete sich daraufhin um's Image.

Wer hätte das gedacht? Erkan & Stefan haben einen Rechtsstreit verloren. Eine Schnellimbiss-Kette hatte in Österreich einen Kebab-Burger mit dem Ausdruck "krasser Kebab" und einer Goldkette beworben - im gleichen Stil, wie es das Komiker-Duo seit Jahren auf der Bühne tut.

Dabei handelt es sich bei dem deutschtürkischen Sprachgemischs doch eigentlich nur um eine Imitation dessen, was man täglich an vielen Orten der Republik zu hören bekommt. Das sah auch das Münchner Landgericht so: Weder ein Anlass für Schadenersatz noch für ein Verbot künftiger Werbung mit Doppelgängern oder Stimmdoppelgängern der Komiker seien vorhanden, hieß es. Stefan und Erkan könnten sich nicht zugute halten, als einzige mit klischeehaften Accessoires wie Mütze, Oberlippenbart und Goldkette türkisch-deutsche Sprach-Comedy zu betreiben.




Erkan & Stefan, die mit bürgerlichem Namen Erkan Maria Moosleitner und Stefan Lust heißen, sahen in der Werbung eine Ausnutzung ihrer Imagemerkmale. Gewinner des Streits ist wohl die Imbisskette, die sich nun auch noch über kostenlose Werbung freuen darf.
02.01.2007 17:04 Uhr Kurz-URL: qmde.de/18132
Alexander Krei  •  Quelle: Netzeitung

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Erkan & Stefan

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