ARD und ZDF: Freier Weg für neue digitale Angebote
ARD, ZDF und die Landesmedienanstalten haben sich auf Leitlinien zur Frequenznutzung verständigt. Unter anderem geht es dabei um mobiles Fernsehen.
Wie beide öffentlich-rechtliche Anstalten am Dienstag mitteilten, ist nun der Weg frei für die zukünftige Nutzung der digitalen Frequenzen, die Deutschland auf der internationalen Funkverwaltungskonferenz 2006 zugesprochen wurden. Nach dieser Einigung stehen ausreichend Frequenzen für digitalen Hörfunk (DAB), digitales Fernsehen (DVB-T) sowie mobiles Fernsehen und Multimedia Dienste (DMB und DVB-H) zur Verfügung.
Mit Hilfe der Digitaltechnik könnten auf einem Übertragungskanal gleich mehrere Angebote gesendet werden. Dort, wo bisher zu wenige Frequenzen zur Verfügung standen, können die Zuhörer und Zuschauer also künftig auf ein deutlich erweitertes Rundfunkangebot zurückgreifen, so ARD und ZDF in einer Mitteilung. Um die neue Technologie am Markt auch wirklich durchzusetzen, plädieren die Vertreter des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks in Deutschland einvernehmlich für eine möglichst verbraucherfreundliche Nutzung der sogenannten "Digitalen Dividende", also der zusätzlichen Übertragungskapazitäten.
2008 soll auch die Digitalisierung des Antennenfernsehens durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen abgeschlossen sein. Dadurch werde Frequenzspektrum frei, um neue Angebote zu ermöglichen, hieß es. Diese "Digitale Dividende" solle den Bürgerinnen und Bürgern einen "spürbaren Mehrwert" bei der drahtlosen Information über Hörfunk, Fernsehen und Telemediendienste bieten. Ziel des gemeinsamen Vorschlags von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Landesmedienanstalten sei es, allen Beteiligten Planungssicherheit für den Übergang in die digitale Antennenwelt zu bieten und der mit der Frequenzverwaltung beauftragten Bundesnetzagentur eine Leitlinie für die Anforderungen des Rundfunks zu geben. Mit dem Frequenznutzungskonzept werden Entwicklungspotentiale für Telemediendienste und mobilen Rundfunk eröffnet.
Konkret wird der obere Frequenzbereich (UHF) als Kernfrequenzbereich für das digitale Antennenfernsehen und die DVB-H-Versorgung definiert, der VHF-Frequenzbereich wird mittelfristig als Kernbereich für die DAB/DMB-Versorgung definiert.
Christian Schurig, Vorsitzender der Technischen Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM): "Mit dem Frequenznutzungskonzept macht der Rundfunk in Deutschland die Tür weit auf für die digitale, mobile Informationsgesellschaft. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht daraus eine größere Vielfalt an Informationsmöglichkeiten sowohl durch neue Rundfunkangebote wie auch durch Telemediendienste".
Herbert Tillmann, Vorsitzender der Produktions- und Technikkommission von ARD und ZDF (PTKO): "Bei der Digitalisierung des Rundfunks darf nicht vergessen werden, dass der Verbraucher immer das letzte Wort haben wird. Die Menschen müssen vom persönlichen Mehrwert überzeugt sein. Das beste Argument für die Digitalisierung ist ein überzeugendes Programmangebot."