Während die Einnahmen leicht zurückgingen, sanken auch Mahnverfahren und Vollstreckungen deutlich. Gleichzeitig wurden Service und Bearbeitungszeiten verbessert.
Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind im Jahr 2025 leicht zurückgegangen. Wie aus dem am Dienstag in Köln vorgestellten Jahresbericht des Beitragsservice hervorgeht, wurden 8,72 Milliarden Euro eingenommen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Minus von 20 Millionen Euro beziehungsweise 0,22 Prozent. Von den Gesamterträgen flossen 8,56 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio, weitere 164,5 Millionen Euro gingen an die Landesmedienanstalten.
Die Entwicklung überrascht den Beitragsservice allerdings nicht. Hintergrund ist der Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs. Dadurch verringerte sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen leicht. Ende 2025 waren 40.445.105 Wohnungen beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,18 Prozent gegenüber den 40.516.173 Wohnungen des Vorjahres. Parallel sank auch die Zahl der Beitragskonten leicht von 46.992.947 auf 46.922.005, was einem Minus von 0,15 Prozent entspricht.
Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt dennoch ein stabiles Niveau. Während 2020 noch 8,11 Milliarden Euro eingenommen wurden, stiegen die Erträge über 8,42 Milliarden Euro (2021) und 8,57 Milliarden Euro (2022) auf den bisherigen Höchststand von 9,02 Milliarden Euro im Jahr 2023. Nach 8,74 Milliarden Euro im Jahr 2024 liegt das aktuelle Ergebnis nur geringfügig darunter.
Auch bei den einzelnen Rundfunkanstalten wird deutlich, wie die Einnahmen verteilt werden. Den größten Anteil erhielt der Westdeutsche Rundfunk mit rund 1,31 Milliarden Euro, gefolgt vom Südwestrundfunk mit knapp 1,13 Milliarden Euro und dem Norddeutschen Rundfunk mit 1,09 Milliarden Euro. Der Bayerische Rundfunk kam auf 1,02 Milliarden Euro, während das ZDF rund 2,23 Milliarden Euro und das Deutschlandradio gut 255 Millionen Euro erhielt.
Positiv entwickelte sich die Situation im Forderungsmanagement. Zum Jahresende befanden sich noch rund 3,65 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren, nachdem es Ende 2024 noch 3,73 Millionen gewesen waren. Die Zahl der Mahnmaßnahmen sank von 22,73 Millionen auf 18,31 Millionen – ein Rückgang von knapp 20 Prozent. Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Vollstreckungsersuchen von 1,59 Millionen auf 1,39 Millionen. Der Beitragsservice verweist darauf, dass sich nach Abschluss des Meldedatenabgleichs weniger neue Klärungsfälle ergeben hätten und sich dies unmittelbar auf das Mahnwesen ausgewirkt habe. Insgesamt entfielen Ende des Jahres rund acht Prozent aller Beitragskonten auf irgendeine Stufe des Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens. Von den 46,92 Millionen Konten befanden sich 440.000 in der Zahlungserinnerung, 1,35 Millionen nach einem Festsetzungsbescheid, 660.000 in der Mahnstufe und 1,20 Millionen bereits im Vollstreckungsverfahren.
Auch bei Befreiungen und Ermäßigungen gab es Veränderungen. Die Zahl der vollständig befreiten Personen sank von 2,44 Millionen auf 2,38 Millionen (-2,6 Prozent). Ebenfalls leicht rückläufig war die Zahl der Personen mit Beitragsermäßigung, die von 397.000 auf 393.000 sank. Dagegen nahm die Zahl der befreiten Nebenwohnungen weiter zu und stieg von 313.000 auf 331.000, was einem Plus von 5,9 Prozent entspricht.
Der Beitragsservice verweist zudem auf Fortschritte bei den eigenen Dienstleistungen. Die Zahl schriftlicher Anfragen ging um 6,7 Prozent, die Zahl telefonischer Kontakte sogar um 14,9 Prozent zurück. Gleichzeitig konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit schriftlicher Anliegen deutlich reduziert werden: von 14,6 Tagen im Jahr 2024 auf nur noch 9,2 Tage. Damit liegt der Wert sogar unter dem Niveau vor dem letzten Meldedatenabgleich im Jahr 2022, als durchschnittlich 11,5 Tage benötigt wurden. Ein wesentlicher Baustein dieser Entwicklung sei der im November 2025 gestartete neue Internetauftritt, der künftig den weiteren Ausbau digitaler Services ermöglichen soll. Bereits der nächste Meldedatenabgleich ab Dezember 2026 soll erstmals vollständig online begleitet werden können.
Auch wirtschaftlich sieht sich der Beitragsservice gut aufgestellt. Die Kosten für den Beitragseinzug beliefen sich auf 191,4 Millionen Euro und lagen damit lediglich 0,4 Prozent über dem Vorjahreswert von 190,7 Millionen Euro – trotz einer durchschnittlichen Inflation von 2,2 Prozent. Der durchschnittliche Aufwand je Beitragskonto erhöhte sich nur minimal von 4,06 Euro auf 4,08 Euro. Höhere Personal- und Sozialversicherungskosten konnten nach Angaben des Beitragsservice unter anderem durch geringere Ausgaben für externe Dienstleistungen sowie Druck- und Versandkosten ausgeglichen werden.
| Rundfunkanstalt | Gesamterträge (ohne Anteile der Landesmedienanstalten) | Anteile der Landesmedienanstalten | Gesamterträge (inkl. Anteile der Landesmedienanstalten) |
|---|
| Bayerischer Rundfunk | 994.853.108,46 € | 26.981.760,25 € | 1.021.834.868,71 € |
| Hessischer Rundfunk | 453.641.759,30 € | 12.301.681,86 € | 465.943.441,16 € |
| Mitteldeutscher Rundfunk | 623.307.199,49 € | 16.867.743,29 € | 640.174.942,78 € |
| Norddeutscher Rundfunk | 1.059.604.750,36 € | 28.723.697,69 € | 1.088.328.448,05 € |
| Radio Bremen | 47.201.336,23 € | 1.278.173,83 € | 48.479.510,06 € |
| Rundfunk Berlin-Brandenburg | 456.622.434,25 € | 12.376.923,14 € | 468.999.357,39 € |
| Saarländischer Rundfunk | 68.839.188,00 € | 1.864.028,01 € | 70.703.216,01 € |
| Südwestrundfunk | 1.097.099.197,39 € | 29.725.006,88 € | 1.126.824.204,27 € |
| Westdeutscher Rundfunk | 1.272.422.412,73 € | 34.391.810,97 € | 1.306.814.223,70 € |
| ARD gesamt | 6.073.591.386,21 € | 164.510.825,92 € | 6.238.102.212,13 € |
| Deutschlandradio | 255.009.541,65 € | – | 255.009.541,65 € |
| ZDF | 2.226.810.320,59 € | – | 2.226.810.320,59 € |
| GESAMT | 8.555.411.248,45 € | 164.510.825,92 € | 8.719.922.074,37 € |
| Personen mit gewährter Befreiung | Anzahl | Anteil |
|---|
| Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt | 65.523 | 2,75% |
| Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 698.928 | 29,38% |
| Empfänger/-innen von Bürgergeld (früher ALG II oder Sozialgeld) | 1.466.479 | 61,64% |
| Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 30.393 | 1,28% |
| Empfänger/-innen von Ausbildungsförderung | 87.714 | 3,69% |
| Empfänger/-innen von Berufsausbildungsbeihilfe | 5.441 | 0,23% |
| Empfänger/-innen von Ausbildungsgeld für behinderte Menschen | 932 | 0,04% |
| Sonderfürsorgeberechtigte | 1.304 | 0,05% |
| Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege | 9.628 | 0,40% |
| Empfänger/-innen von Pflegezulagen | 8 | 0,0003% |
| Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB VIII (KJHG) | 7.209 | 0,30% |
| Taubblinde | 1.188 | 0,05% |
| Empfänger/-innen von Blindenhilfe nach dem SGB XII | 1.599 | 0,07% |
| Härtefälle | 2.844 | 0,12% |
| Summe | 2.379.190 | 100,00% |
| Personen mit gewährter Ermäßigung | Anzahl | Anteil |
|---|
| Sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen | 214.878 | 54,71% |
| Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt | 177.860 | 45,29% |
| Summe | 392.738 | 100,00% |
| Gesamtübersicht | Anzahl | Anteil |
|---|
| Gesamtsumme Befreiungen nach § 4 RBStV | 2.379.190 | 85,83% |
| Gesamtsumme Ermäßigungen nach § 4 RBStV | 392.738 | 14,17% |
| GESAMTSUMME BEFREIUNGEN UND ERMÄSSIGUNGEN NACH § 4 RBSTV | 2.771.928 | 100,00% |
| Nebenwohnungen mit Beitragsbefreiung nach § 4a RBStV | 331.265 | 100,00% |
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