ARD, ZDF und Privaten beschließen Richtlinien für EPGs
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) haben sich auf einen gemeinsamen Standard der Programmnavigatoren geeinigt.
Ziel war es, den Zuschauer die Orientierung und Steuerung durch die digitale Programmwelt zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund haben die öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter gemeinsame Grundanforderungen an die Ausgestaltung von elektronischen Programmguides (EPG) hinsichtlich Funktionalitäten, Angebotsdarstellung und Benutzerfreundlichkeit erarbeitet. Dabei wurden sowohl die Marktgegebenheiten, die technische Umsetzbarkeit und die bestehenden Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer, als auch die rundfunkrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit berücksichtigt.
So sollen Navigatoren/EPGs grundsätzlich werbefrei und neutral gestaltet werden. Herausstellungen einzelner Angebote oder Anbieter sollen nicht erfolgen. Die Listung/Sortierung der Programme und Angebote, deren Darstellung sowie die Vergabe von Programmplatznummern sollen diskriminierungsfrei erfolgen. Die Listung soll bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich durch die Anbieter überprüft und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden.
Die vorliegenden Empfehlungen für „Anforderungen an Navigatoren/EPGs“ richten sich an die Hersteller und Betreiber von Navigatoren/EPGs über alle Verbreitungswege (z. B. Kabel einschließlich IP-TV, Satellit und Terrestrik) und Endgeräte (z.B. Fernseher, Set-Top-Boxen, PCs, Mobiltelefone oder MDA/PDA), über die Rundfunkinhalte und Mediendienste übertragen und empfangen werden. Sie sind Gegenstand der Gespräche mit den Landesmedienanstalten und sollen mit den Marktpartnern diskutiert und hinsichtlich weiterer Umsetzungsdetails konkretisiert werden.